Für eine zukunftsorientierte Umweltpolitik ist eine ausgewogene und wissenschaftlich fundierte Information zu den Folgen eines Gesetzes erforderlich, bevor der Gesetzgeber darüber entscheidet. In Deutschland stehen bei der Folgenabschätzung aber die wirtschaftlichen Folgen von Gesetzen und die entstehenden Kosten im Vordergrund. Die gesamtgesellschaftlichen Folgen und die Nutzen der Gesetze treten in den Hintergrund. Das UBA empfiehlt daher die Umweltfolgen umfassender darzustellen, die "One in one out" – Regel abzuschaffen und die wissenschaftliche Basis für die Folgenabschätzung zu verbessern. Wissenschaftliche Folgenabschätzung und politische Schwerpunktsetzung sollten klar getrennt sein.
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Der Bericht gibt einen zusammenführenden Überblick über die Ergebnisse des Projekts "Rechtliche und fachliche Prüfung von ausgewählten Fragen der Compliance Assurance auf EU- und auf nationaler Ebene". Ein erster Schwerpunkt widmet sich konkreten Unterstützungsmöglichkeiten der EU-Ebene für Vollzugspraktiker*innen im deutschen Umweltvollzug und untersucht, welche ähnlichen Aktivitäten auf die deutsche Vollzugsebene übertragen werden könnten. Zwei Begleitdokumente, die online verfügbar sind, greifen auf europäischer Ebene erstellte Fachdokumente heraus - eines zum Beschwerdemanagement und eines zum Vollzug im ländlichen Raum – und schaffen einen konkreten Einstieg für den deutschen Umweltvollzug. Der zweite Schwerpunkt des Berichts untersucht die Potenziale der Digitalisierung für die Verwaltung vor allem durch die Nutzung von Geodaten. Die Untersuchung gibt einen Überblick, welche digitalen Daten in der deutschen Umweltvollzugspraxis genutzt werden können und welche rechtlichen Aspekte Vollzugspraktiker*innen dabei zu beachten haben, einschließlich praktischer Anwendungsbeispiele. Aufbauend auf diesen Informationen entwickelten die Autor*innen praktische Handreichungen, die ebenfalls online abrufbar sind, und die Mitarbeiter*innen im Umweltvollzug zum raschen Überblick heranziehen können. Der Bericht endet mit übergreifenden Empfehlungen, die sowohl Aspekte der Vernetzung im Umweltvollzug als auch Potenziale der Digitalisierung aufgreifen.
Die vorliegende Studie analysiert zunächst den gegenwärtigen Stand des Klimaschutzrechts des Bundes. Entsprechend dem Querschnittscharakter dieses Rechtsgebiets werden dabei Regelungen aus verschiedenen Sektoren und Rechtsbereichen wie dem Emissionshandel, der Energiewirtschaft und der Landwirtschaft untersucht. Darauf aufbauend werden Vorschläge zur Weiterentwicklung des Klimaschutzrechts des Bundes in fünf Bereichen erarbeitet.
Die Frage nach den Potenzialen von Pedelecs für nachhaltige Mobilität und insbesondere nach den Umweltwirkungen wird häufig gestellt. In diesem Papier werden dazu Antworten aufgezeigt. Ein Pedelec belastet zwar die Umwelt stärker als ein herkömmliches Fahrrad ohne Elektromotor, aber die relativ geringen negativen Umwelteffekte der Pedelecs werden deutlich aufgewogen wenn PKW-Fahrten durch Pedelecfahrten ersetzt werden.
Bewirkt Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stärkung des Umweltschutzes? Dieser zentralen Forschungsfrage wird im Vorhaben "Evaluation der Öffentlichkeitsbeteiligung – Bessere Planung und Zulassung umweltrelevanter Vorhaben durch die Beteiligung von Bürger*innen und Umweltvereinigungen" nachgegangen. Das vorliegende Gutachten führt Wissen aus der Literatur zu den Wirkungen von Beteiligung unter einem Umweltfokus mit neuen, umfassenden empirischen Erkenntnissen zusammen. Um die Forschungsfrage zu beantworten, entwickelten die Wissenschaftler*innen ein Wirkungsmodell, dessen Wirkzusammenhänge auf Basis der empirischen Erkenntnisse erneut überprüft wurde. Die empirischen Erkenntnisse wurden durch einen breit angelegten Forschungsansatz gewonnen, der vier Komponenten umfasste: Befragungen unterschiedlicher Akteursgruppen, dies umfasste eine telefonische Befragung von 2.147 Bürger*innen sowie eine Online-Befragung von insgesamt 72 Vorhabenträgern, 96 Umweltvereinigungen und 122 Behörden;Screening von 100 Zulassungsentscheidungen (Vorher-Nachher-Vergleich); Vertiefte Untersuchung von 15 Zulassungsentscheidungen (Interviewbasiert) und einer ebenfalls interviewbasierten Kosten-Nutzen-Analyse von fünf Zulassungsentscheidungen. Die gewonnenen Erkenntnisse belegen einen Umweltnutzen durch die Öffentlichkeitsbeteiligung und bestätigen damit die in der Literatur verbreiteten Annahmen zum Zusammenhang von Öffentlichkeitsbeteiligung und umweltrelevanten Änderungen in den Zulassungsentscheidungen. Die Empirie zeigt zweifelsohne einen daraus resultierenden positiven Umweltnutzen.
Die Studie Bundesrepublik 3.0 leistet einen Beitrag zur Vitalisierung der parlamentarisch-repräsentativen Demokratie, indem sie ein innovatives Konzept für Partizipation auf Bundesebene entwirft. Das Konzept wurde kokreativ in einem generativen Gestaltungsprozess entworfen, inden sowohl praktische Partizipations-und Prozesskompetenz sowie politikwissenschaftliche und verfassungsrechtliche Expertise eingeflossen sind. Das Ergebnis der Studie, ein Konzeptentwurf für wirksame nationale Beteiligungspraxis, beruhtauf einer Gegenüberstellung von (1) offenen Gestaltungsfragen, die sich aus der Analyse von gegenwärtigen gesellschaftspolitischen Herausforderungen, den Schwierigkeiten von nationalstaatlichen Beteiligungsvorhaben und dem potenziellen Wirkvermögen unterschiedlicher Partizipationskonzepten ergeben sowie (2) von Gestaltungsmustern guter Beteiligungspraxis, die auf Grundlage einer Analyse von bestehenden Verfahren und theoretischen Konzepten kommunaler, regionaler und nationalstaatlicher Beteiligung extrahiert und herausarbeitet werden. Das am Ende der Studie entwickelte innovative und praxistaugliche Modell, die Bundesbeteiligungswerkstatt, reagiert auf die beschriebenen Anforderungen – die offenen Gestaltungsfragen – und integriert die aus den Praxisbeispielen abgeleiteten Gestaltungsmuster. Es beinhaltet eine mögliche Einbettung der Bundesbeteiligungswerkstatt ins parlamentarisch-repräsentative System und lässt einen Gesamtverfahrensablauf erkennbar werden.
Die Studie Bundesrepublik 3.0 leistet einen Beitrag zur Vitalisierung der parlamentarisch-repräsentativen Demokratie, indem sie ein innovatives Konzept für Partizipation auf Bundesebene entwirft. Das Konzept wurde kokreativ in einem generativen Gestaltungsprozess entworfen, in den sowohl praktische Partizipations- und Prozesskompetenz sowie politikwissenschaftliche und verfassungsrechtliche Expertise eingeflossen sind. Das Ergebnis der Studie, ein Konzeptentwurf für wirksame nationale Beteiligungspraxis, beruht auf einer Gegenüberstellung von (1) offenen Gestaltungsfragen, die sich aus der Analyse von gegenwärtigen gesellschaftspolitischen Herausforderungen, den Schwierigkeiten von national-staatlichen Beteiligungsvorhaben und dem potenziellen Wirkvermögen unterschiedlicher Partizipationskonzepten ergeben sowie (2) von Gestaltungsmustern guter Beteiligungspraxis, die auf Grundlage einer Analyse von bestehenden Verfahren und theoretischen Konzepten kommunaler, regionaler und nationalstaatlicher Beteiligung extrahiert und herausarbeitet werden. Das am Ende der Studie entwickelte innovative und praxistaugliche Modell, die Bundesbeteiligungswerkstatt, reagiert auf die beschriebenen Anforderungen - die offenen Gestaltungsfragen - und integriert die aus den Praxisbeispielen abgeleiteten Gestaltungsmuster. Es beinhaltet eine mögliche Einbettung der Bundesbeteiligungswerkstatt ins parlamentarisch-repräsentative System und lässt einen Gesamtverfahrensablauf erkennbar werden.
Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist im Juni 2017 umfassend novelliert worden. Dadurch ist zum einen der Anwendungsbereich für Rechtsbehelfe deutlich erweitert worden. Zum anderen wurde das Institut der materiellen Präklusion für Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen abgeschafft, die den EU-Richtlinien über Industrieemissionen (2010/75/EU) und die Umweltverträglichkeitsprüfung (2011/92/EU) unterliegen. In einem knapp dreijährigen Forschungsprojekt wurde das Klagegeschehen anerkannter Umweltverbände in der Bundesrepublik Deutschland seit der Novelle 2017 umfassend begleitet und anhand empirischer Daten untersucht und bewertet. Neben dem Klagegeschehen sind darüber hinaus die Dauer von gerichtlichen Entscheidungsverfahren sowie die Auswirkungen durch den Wegfall der materiellen Präklusion rechtswissenschaftlich und teilweise empirisch analysiert worden. Zudem wurden spezielle Fragestellungen im Zusammenhang mit der Einlegung von Rechtsbehelfen in den Blick genommen. Der Abschlussbericht enthält alle wesentlichen Befunde bis zum Stichtag 31.05.2021.